Unsere Richtlinien definieren einen verbindlichen Handlungsrahmen für uns und unsere Geschäftspartner. Durch die darin beschriebenen Massnahmen und Ziele setzten wir uns für einen fairen Tourismus ein, der die Menschenrechte stärkt, Arbeitsbedingungen verbessert und sich für den Tier- und Umweltschutz einsetzt.
Das Kuoni Mutterhaus, die DERTOUR Group zählt zu den führenden touristischen Unternehmen in Europa. 7,1 Millionen Gäste verreisen pro Jahr mit den Veranstaltern der DERTOUR. Sie ist die Touristiksparte der REWE Group.
Die Tierschutzrichtlinie der DERTOuR Group enthält die Zielsetzungen der Gruppe für das Tierwohl im Tourismus. In der Richtlinie werden nicht nur die Grundsätze des Tierschutzes und des öffentlichen Interesses anerkannt und verankert, sie verleiht zudem unserem Wunsch Ausdruck, den Tierschutz zu unterstützen und negative Folgen so gering wie möglich zu halten.
Wir können nur dann auf Dauer unternehmerisch erfolgreich sein, wenn die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit im Einklang mit Menschen und Umwelt stehen. Daher verpflichtet sich die DERTOUR Group dazu, Menschenrechte zu stärken und Menschenrechtsverletzungen vorzubeugen. Dieses Bekenntnis gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere globalen Geschäftspartner.
Die Kinderschutzpolicy beinhaltet explizit die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie deren Schutz vor jeder Form von Ausbeutung und Missbrauch. Unter Einbezug von Partnern und Stakeholdern setzt die DERTOUR Group dazu eine interne Kinderschutzrichtlinie und dazugehörige Instrumente in Form von Leitfäden, Meldemechanismen und Schulungen um, die auf folgenden Grundsätzen beruht:
Als internationaler Reisekonzern ist sich die DERTOUR Group der Verantwortung bewusst, die sie gegenüber den Gastgeberländern, ihren Kulturen wie auch gegenüber ihren Kunden, Partnern, Mitarbeiter/innen und der Gesellschaft hat. Daher ist eine auf verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Geschäftsführung Grundlage des DERTOUR Nachhaltigkeitsengagements. Die DERTOUR Group setzt sich höchstmögliche Standards unternehmerischen Verhaltens und stellt deren Einhaltung zu jeder Zeit sicher. Sie handelt ethisch und nachhaltig, um sicherzustellen, dass sie und ihre Partner die Interessen von Gesellschaft und Umwelt schützen. Der Verhaltenskodex für Lieferanten formuliert die Anforderungen an alle Lieferanten, also Leistungsträger, der DERTOUR Group. Bei der Auswahl unserer Geschäftspartner sowie der Beurteilung neuer und bestehender Leistungsbeziehungen, sind neben wirtschaftlichen Kriterien auch Geschäftsethik, die Einhaltung der Menschenrechte und Arbeitsstandards sowie der Umweltschutz und Tierschutz von Bedeutung. Der Verhaltenskodex ist für alle Regionen der Welt gültig, in denen die DERTOUR Group tätig ist. Es wird erwartet, dass die Einhaltung der Anforderungen durch alle unsere Geschäftspartner und ihre Mitarbeiter sichergestellt wird.
Unsere Verhaltens-Grundsätze sind von Integrität und Loyalität geprägt: Wir halten uns an Recht und Gesetz, führen einen fairen Wettbewerb und sind ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden und Geschäftspartner. Als Touristiksparte der REWE Group sind für uns die Verhaltensstandards des Konzerns massgeblich. Diese sind im Verhaltenskodex der REWE Group festgelegt und für die DERTOUR Group gleichermassen verbindlich. Der Verhaltenskodex enthält Grundsätze für unser Verhalten im Geschäftsverkehr und im Umgang miteinander. Er gibt uns Orientierung und ist gleichzeitig eine Verpflichtung für alle, die im Namen der REWE Group tätig sind.
Mit der Hintbox ist es besonders einfach, Compliance-Hinweise abzugeben – auf Wunsch auch anonym. Ausserdem ermöglicht das neue Tool eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen einzelnen Compliance-Bereichen innerhalb der REWE Group.
Das Ziel der REWE Group Grundsatzerklärung ist es Menschen und umweltbezogene Rechte zu stärken und deren Verletzungen zu verhindern bzw. vorzubeugen, sie zu minimieren und Abhilfe zu schaffen. Dieses Bekenntnis gilt sowohl für unsere eigenen Geschäftstätigkeiten als auch für unsere globalen Lieferketten.
Unser Beschwerdeverfahren zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) garantiert eine vertrauensvolle und gleichzeitig transparente Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden zur Verletzung von Menschenrechten oder umweltbezogenen Pflichten. Mit einer Beschwerde zum LkSG kann der Verdacht auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen, wie zum Beispiel Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder die schädlichen Verunreinigungen von Böden, Gewässern und Luft sowie schädliche Lärmemissionen und übermässiger Wasserverbrauch, die einen Bezug zur DERTOUR Group, ihren Lieferketten oder ihren Beschäftigten haben, gemeldet werden. Beschwerden können von Mitarbeitenden sowie Aussenstehenden abgegeben werden. Besonders einfach lassen sich Beschwerden zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen digital über die Hintbox der DERTOUR Group als Teil der REWE Group abgeben – auf Wunsch auch anonym. Ausserdem ermöglicht die digitale Beschwerdeplattform eine reibungslose, datenschutzkonforme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und den zuständigen Bereichen der DERTOUR Group. Personen, die Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen ohne die Nutzung eines digitalen Tools abgeben wollen, können sich darüber hinaus weiterhin an die Ombudsperson der DERTOUR Group wenden. Kund:innenbeschwerden, zum Beispiel über die Qualität von Produkten und Dienstleistungen der DERTOUR Group oder die Leistungen in den Märkten oder Reisebüros, gelten nicht als Beschwerden zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Pflichtverletzungen. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Kundenservice-Bereiche und -Hotlines des betroffenen Unternehmens oder der jeweiligen Marke.
Wir möchten Beschäftigte und Externe ausdrücklich dazu ermutigen, uns im Verdachtsfall auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen hinzuweisen. Hinweisgebenden dürfen durch die Abgabe von Beschwerden im beruflichen Zusammenhang keine Nachteile entstehen. Das Beschwerdeverfahren läuft nach einem definierten Prozess ab, der auch in der Verfahrensordnung festgehalten ist. Dabei wird zu jeder Zeit unparteiisches Handeln gewährleistet, die Beteiligten am Verfahren sind weisungsungebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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